Schütz/Hülsemann Keine Kommentare

Anpassung des Mindestlohns zum 1.1.2017

Am 01.01.2017 ist es soweit, der Mindestlohn wird angehoben. Und zwar von 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde.

Das bedeutet, das jemand, der 450 Euro im Monat verdient bisher 52,94 Stunden arbeiten durfte. Ab 1. Januar 2017 darf der Arbeitnehmer dann nur noch 50,90 Stunden arbeiten um die 450 Euro- Grenze nicht zu überschreiten. Also muss die Arbeitszeitvereinbarung entsprechend angepasst werden.

Haben Sie Fragen zu dem Thema, dann sprechen Sie uns an. Herr Wawrzyniak und Frau Bah sind Ihnen gerne behilflich!